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   BGH, 04.03.2008 - VIII ZR 228/07   

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https://dejure.org/2008,11089
BGH, 04.03.2008 - VIII ZR 228/07 (https://dejure.org/2008,11089)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2008 - VIII ZR 228/07 (https://dejure.org/2008,11089)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2008 - VIII ZR 228/07 (https://dejure.org/2008,11089)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Wertes eines Beschwerdegegenstandes für die Wertgrenze einer Nichtzulassungsbeschwerde nach §§ 3 ff. Zivilprozessordnung (ZPO); Voraussetzungen für eine Schätzung eines Beschwerdegegenstandswertes auf Feststellung der Verpflichtung des Beklagten zur ...

  • Judicialis

    ZPO §§ 3 ff.; ; ZPO § 4 Abs. 1 Halbs. 2; ; ZPO § 9; ; ZPO § 9 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8; ZPO § 9 S. 1
    Streitwert eines Feststellungsantrags hinsichtlich künftiger Mehraufwendungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sonstiges Zivilrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 200/06

    Streitwert bei Geltendmachung von nicht auf die Verfahrensgebühr anzurechnenden

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - VIII ZR 228/07
    Die mit dem Klageantrag zu 6 geltend gemachte außergerichtliche Geschäftsgebühr bleibt dabei gemäß § 4 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO außer Betracht (BGH, Beschluss vom 12. Juni 2007 - VI ZR 200/06, www.bundesgerichtshof.de, zu § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO).
  • BGH, 06.11.1961 - III ZR 143/60

    Amtsspflichtwidrige Streitwertfestsetzung

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - VIII ZR 228/07
    Diese Bestimmung betrifft nur solche Rechte, die ihrer Natur nach und erfahrungsgemäß eine Dauer von wenigstens 42 Monaten haben oder jedenfalls mit Rücksicht auf den Grad der Unbestimmtheit des Zeitpunkts, wann das den Wegfall des Rechts begründende Ereignis eintritt, eine solche Dauer haben können; mithin kann § 9 ZPO nur auf Rechte angewendet werden, die ihrer Beschaffenheit nach von dauerndem Bestand sind (BGHZ 36, 144, 147).
  • BGH, 19.12.2006 - VIII ZR 227/04

    Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus BGH, 04.03.2008 - VIII ZR 228/07
    Für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend, wobei die Wertberechnung nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 3 ff. ZPO vorzunehmen ist (Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2006 - VIII ZR 227/04, GE 2007, 362 f., m.w.N.).
  • BAG, 22.09.2015 - 3 AZR 391/13

    Betriebliche Altersversorgung - Gebührenstreitwert - Feststellungsklage

    Diese Anwendung erstreckt sich auch auf Fallgestaltungen, bei denen ein Vollstreckungsrisiko nicht besteht (BGH 30. April 2008 - III ZR 202/07 -; 4. März 2008 - VIII ZR 228/07 -; 27. Januar 2000 - III ZR 304/99 -; 29. Oktober 1998 - III ZR 137/98 -; 23. September 1965 - II ZR 234/63 -; auf den wirtschaftlichen Wert der Forderung stellen jedoch ab: BGH 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08 -; 4. Dezember 1996 - VIII ZR 87/96 -; 3. Februar 1988 - VIII ZR 276/87 -) .
  • KG, 30.05.2016 - 8 W 13/16

    Klage des Mieters auf Feststellung der Mietminderung wegen eines Sachmangels:

    Ferner hat der BGH im Beschluss vom 04.03.2008 - VIII ZR 228/07, AGS 2008, 465 entschieden, dass die Feststellung der Pflicht des Beklagten zur Erstattung von Mehraufwendungen (offenbar wegen Verzugs mit der Rücknahme der Kaufsache) nach § 3 ZPO und nicht nach § 9 ZPO zu bewerten sei, weil das Recht von der Dauer des Rechtsstreits abhängt.
  • OLG Hamm, 23.05.2014 - 19 U 93/13

    Anforderungen an die Fristsetzung zur Nacherfüllung bei Verkauf eines

    Ihre Bewertung richtet sich daher nicht nach § 9 S. 1 ZPO sondern nach § 3 ZPO (vergleiche BGH, Beschluss vom 4.3.2008, Aktenzeichen: VIII ZR 228/07, juris, Rn. 3, 4, Bl. 193).
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